Impfpflicht im Licht der Bibel (Teil 5) – Viren und die Existenzfrage
Im Jahr 2011 lobte der Molekularbiologe Dr. Stefan Lanka ein Preisausschreiben in Höhe von 100.000 € für denjenigen aus, der ihm eine Arbeit präsentieren könne, die das Masernvirus zweifelsfrei nachweisen würde. Für diesen Nachweis hätte ein komplett aufgereinigtes Virus fotografiert, dessen Durchmesser bestimmt und biochemisch beschrieben werden müssen.
Tatsächlich nahm der Medizinstudent David Bardens die Herausforderung an und präsentierte sechs Arbeiten, die die Existenz des Masernvirus beweisen sollten.
Lanka sah dies anders und war nicht bereit, die Summe von 100.000 € auszuzahlen. Es ging also vor Gericht.
Der Masernvirusprozess
In erster Instanz gab das Landgericht Ravensburg dem Kläger recht und Lanka wurde zur Zahlung der ausgelobten 100.000€ verurteilt. Doch in zweiter Instanz am Oberlandesgericht Stuttgart wendete sich das Blatt zu Gunsten von Lanka. Nach dem Urteil des Oberlandesgericht Stuttgart hatte Bardens keinen Anspruch auf die 100.000€, da die Bedingungen des Preisausschreibens formal nicht erfüllt gewesen seien. Ein letzter Versuch Bardens, dieses Urteil durch den Bundesgerichtshof zu kippen, scheiterte.
Letztlich gewann Lanka den Prozess in zweiter Instanz auf Grund der von David Bardens formal nicht eingehaltenen Bedingungen für das Preisausschreiben, die nämlich genau eine Arbeit voraussetzten, die das Virus eindeutig beweisen würde. Bardens legte sechs Arbeiten vor, die die Bedingungen in Kombination erfüllen sollten.
Mit diesem Urteil des Oberlandesgerichts in Stuttgart ist allerdings weder die Existenz des Masernvirus noch die Richtigkeit von Lankas Behauptung, ein Masernvirus würde gar nicht existieren, bewiesen.
Dennoch finden wir in den Prozessprotokollen insbesondere der Verhandlung in Ravensburg einige interessante Informationen.
Zur fachlichen Bewertung der sechs von Bardens vorgelegten Arbeiten bestellte das Landgericht Ravensburg den Gutachter Prof. Dr. Dr. Andreas Podbielski vom Institut für medizinische Mikrobiologie, Virologie und Hygiene in Rostock. Prof. Podbielski erstellte ein Gutachten für den Fall und sagte dann auch vor Gericht aus. Einige Aussagen des Universitätsprofessors lassen allerdings aufhorchen.
Die Hauptfrage in der Verhandlung war ja, ob die vorgelegten Arbeiten von Bardens den Beweis eines Masernvirus’ erbringen würden. Dies wäre auch nur möglich, wenn alle drei Schritte also Isolation und Aufreinigung des Virus, Erstellen einer Fotografie mit einem Elektronenmikroskop mit gleichzeitiger Bestimmung des Durchmessers und die biochemische Beschreibung des Virus in einer Arbeit zu finden wären. Der Gutachter kam in diesem Prozess zu folgendem Ergebnis:
Von den insgesamt sicherlich gut 10.000 Fachartikeln zu Masern befasst sich ein großer Teil mit Bezügen zur Erkrankung, Erkennung und Bekämpfung. Bezogen auf die vom Kläger vorgelegten Artikel ist zunächst festzustellen, dass der Beitrag von Enders und Peebles 1954 sicherlich grundlegend ist, es war der erste Artikel überhaupt zu dieser Frage. Wie man die Auswahl im Übrigen bewerten sollte, ist vielleicht auch Geschmacksfrage. Da mag es manche andere Artikel geben, die an der einen oder anderen Stelle die Beweisführung oder die Indizienkette im Sinne der Ausschreibung noch deutlicher hätten darstellen können. Insgesamt aber halte ich an meiner Einschätzung fest, dass die vorgelegten sechs Artikel die Bedingungen der Ausschreibung zusammengenommen erfüllen.
Nach Aussagen des Gutachters sah er von den sechs Arbeiten lediglich den Beitrag von John F. Enders und Thomas Peeble aus dem Jahr 1954 als wirklich aussagekräftig an. Und tatsächlich wurde in dieser Arbeit Gewebe von Erkrankten Menschen und Tieren isoliert und mit dem Elektronenmikroskop fotografiert. Doch leider fehlt auch in dieser Arbeit die Bestimmung des Durchmessers und die genaue biochemische Beschreibung bestehend aus DNA, Zellbestandteilen usw.
Dadurch ist auch in dieser Arbeit nicht klar bestimmbar, welches Gewebe da tatsächlich fotografiert wurde. Oder wer kann das Masernvirus auf diesen Bildern klar erkennen?
Doch was finden wir noch im Prozessprotokoll?
Die Klägerseite hatte wohl auch eine Anfrage an das Robert-Koch-Institut nach einer entsprechenden Arbeit, die das Masernvirus beweisen würde, gestellt. Tatsächlich ist dieses Vorgehen keine schlechte Idee, ist doch das RKI, wie wir schon gesehen haben, die gesetzlich bestimmte Seuchenbehörde in Deutschland. Doch die letztendliche Antwort des RKI hatte es in sich.
Um die Bedeutung dieser Antwort richtig einschätzen zu können, ist es wichtig, die derzeitige Definition von Viren zu kennen. Wikipedia schreibt dazu:
Viren haben keinen eigenen Stoffwechsel, denn sie besitzen kein Zytoplasma, das ein Medium für Stoffwechselvorgänge darstellen könnte, und ihnen fehlen sowohl Ribosomen wie auch Mitochondrien.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Viren (16.09.2019)
Viren sind also dadurch definiert, dass sie keine Ribosomen aufweisen. Prof. Dr. Dr. Podbielski bestätigte dies ebenfalls vor Gericht. Er wird im Protokoll mit den Worten zitiert:
Nein, das Masernvirus hat keine Ribosomen. Die gängige Definition des Virus geht dahin, dass er über keine Ribosomen verfügt.
Doch die Arbeit, die das RKI in den Prozess einreichte, um die Existenz des Masernvirus zu beweisen, wies offensichtlich Ribosomen in den vermutetetn Virten auf. Der Verteidiger von Stefan Lanka griff genau diesen Widerspruch auf und befragte den Gutachter danach. Seine Antwort:
Eine solche Mitteilung wäre in der Tat überaus erstaunlich, sie würde in der Fachwissenschaft allergrößte Aufmerksamkeit hervorrufen und könnte mit Aussicht auf große Wirkung publiziert werden. Das Konzept des Virus würde freilich dadurch nicht zwingend über den Haufen geworfen; das begriffliche Verständnis des Virus ist durchaus noch im Fluss.
Was bleibt uns also nach dieser Aussage, wenn es sich tatsächlich so verhält, wie der Virologe vor Gericht zu Protokoll gibt? Es gibt bis heute keine klare Definition eines Virus, was nur bedeuten kann, dass nie ein Virus klar und eindeutig isoliert, fotografiert, gemessen und beschrieben wurde.
Die ganze Virushypothese wäre dann eine bloße Vermutung – mehr nicht.
Und was ist nun mit den Bildern von Viren, wie hier vom Rotavirus?
Nun zunächst sind dies Abbildungen von Zellen und biochemischen Strukturen. Doch das Vorhandensein von bestimmten Strukturen in einem Patienten bedeutet nicht automatisch, dass diese Strukturen die Ursache für eine Erkrankung sind. Wir erinnern uns an die Feuerwehr?
Doch lassen wir Dr. Lanka dazu selbst zu Wort kommen:
Im heutigen Glaubenssystem bedeutet Virus ein mit bloßem Auge nicht sichtbarer Erreger bzw. lateinisch Gift. Das staatliche Gesundheitswesen und die vom Staat aufrechterhaltene Schulmedizin behaupten, wie durch die klein-klein-Bewegung inzwischen bewiesen wurde, die Existenz von krankmachenden Viren wider besseres Wissen.
Um die Existenz, die Isolation eines Virus zu behaupten, wird aus einem Organismus eine Probe entnommen (ohne daraus tatsächlich irgendwas zu isolieren), diese mit Chemikalien vermischt und in ein Tier, z.B. einen Hühnerembryo oder in Zellkulturen gespritzt. Die so erzielten Reaktionen (Leiden, Missbildungen, Tod), die durch die Prozedur selbst und die beigemischten Chemikalien erzeugt werden, werden als Beweis der Anwesenheit eines Virus behauptet, ohne dass jemals im Organismus, in der Probe daraus, im Tier, im Hühnerembryo, in der Zellkultur oder sonst wo das behauptete Virus gesehen, fotografiert, geschweige denn isoliert werden konnte.
Die Fotos der behaupteten Viren sind entweder Computeranimationen, zeigen nur Zellbestandteile oder sind künstlich hergestellte Gemische aus Fetten und Eiweißen, die künstlich auf Nano-Partikel-Größe gebracht wurden. Der Beweis: Es gibt kaum eine wissenschaftliche Publikation in der eines der aus Internet oder Lehrbüchern stammenden Fotos von angeblichen Viren veröffentlicht wurde. Falls ein Foto doch mal aus einer wissenschaftlichen Publikation stammt, ist in dieser Publikation selbst nie eine Isolation des Virus beschrieben und auch kein Beweis angeführt, dass das Objekt auf dem Foto tatsächlich ein Virus ist, schon gar nicht ein ganz bestimmtes Virus.
In Wirklichkeit sind die wenigen biologischen Strukturen, die nur bei ganz einfachen Organismen gefunden werden und die die Definition eines Virus erfüllen, die sog. Phagen der Bakterien, die als zentrale Bestandteile in allen höher entwickelten Zellen ihren Dienst tun. Es existiert kein wissenschaftlich-empirischer Beweis, dass Phagen krank machen. Das wird aber gern offiziell behauptet, weil man auch dringend nach einer Erklärung sucht, weshalb Bakterien krank machen können sollen.
Quelle: https://web.archive.org/web/20120329023817/http://www.klein-klein-verlag.de:80/Virus/faq-virus-was-ist-das.html (16.09.2019)
Und was sind Viren jetzt?
Es könnte gut sein, dass das, was als Viren beschrieben wird, körpereigene Substanzen des Immunsystems sind, die ausgeschüttet werden, um bestimmte Traumata wie Vergiftungen, Mangelerscheinungen oder übermäßige Stresshormone auszugleichen.
Es gibt in der Medizin das Konzept von Proviren. Kurz gesagt, sollen dies Viren sein, die ihre DNA in die DNA ihres Wirtes integriert haben. Laut Wikipedia seien 8% des menschlichen Genoms Proviren. Mit anderen Worten räumt die Medizin hier ein, dass DNA, die als Virus definiert wird, durchaus auch aus der DNA des Patienten stammen kann.
Die US-amerikanische Genetikerin, Botanikerin und Nobelpreisträgerin Barbara Mcclintock forschte bereits zu Beginn des zwantigsten Jahrhunderts an einem Konzept, was heute als Transposon bekannt ist. Transposons sind veränderliche Anteile des menschlichen Genoms, die ihre Position verändern können – sie transpositionieren bzw. springen. Es ist durchaus möglich, dass bestimmte Transposons für den Heilungsprozess bei starken Tramata wie Vergiftungen oder Mangelerscheinungen im Gewebe auftauchen und diese fälschlicherweise als DNA von exogenen (von außen eindringenden) Viren gedeutet werden.
Einen Meilenstein bilden in diesem Kontext die Forschungsarbeiten der Genetikerin Barbara McClintock, die 1983 in ihrer Nobelpreisarbeit berichtet, dass sich das Erbgut von Lebewesen ständig verändern kann, und zwar dadurch, dass es von “schocks” getroffen werde. Diese Schocks können Gifte sein, aber auch Stoffe, die im Reagenzglas Stress erzeugten. Dies wiederum kann dazu führen, dass sich neue Gensequenzen bilden, die zuvor nicht nachweisbar waren (in vivo und in vitro).
Schon vor langer Zeit wurde beobachtet, dass Vergiftungen im Körper das erzeugen können, was von der heutigen Medizin nur aus dem Blickwinkel des von außen angreifenden Virus gedeutet wird.
Quelle: Engelbrecht, Torsten; Köhnlein, Claus: Virus-Wahn. Schweinegrippe, Vogelgrippe, SARS, BSE, Hepatitis C, AIDS, Polio: Wie die Medizin-Industrie ständig Seuchen erfindet und auf Kosten der Allgemeinheit Milliarden-Profite macht. 6. erweiterte Auflage, emu-Verlags- und Vertriebs-GmbH Lahnstein 2006 (S. 43-44)
Wie werden Virusinfektionen heute nachgewiesen?
Die beiden Standardverfahren zur Diagnostik einer Viruserkrankung wie den Masern sind laut RKI:
Aufgrund der unspezifischen Symptome der drei Erkrankungen sollte jeder sporadisch auftretende Verdachtsfall bei Erfüllung der Falldefinition im Labor abgeklärt werden. Zu diesem Zweck sollte eine PCR Untersuchung aus Rachenabstrich, Zahntaschenflüssigkeit oder Urin und eine IgM Bestimmung aus Serum veranlasst werden (s. unten).
Stand: 23.02.2015
Quelle: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/MMR/Diagnostik/Liste_Diagnostik.html (16.09.2019)
Die PCR (Polymerase-Kettenreaktion) ist ein Verfahren, bei dem bestimmte DNA-Partikel aus dem Gewebe von Patienten isoliert werden können. Der Entdecker dieses Verfahrens, der kürzlich verstorbene Karry Mullis, wird selbst immer wieder damit zitiert, dass er bestritt, dass PCR wirklich einen Nachweis für einen Krankheitserreger liefern könnte. Und tatsächlich haben wir hier wieder das Prinzip des Hausbrandes und der Feuerwehr. Das gleichzeitige Auftreten einer bestimmten DNA, die als krankmachendes Virus gedeutet wird, bedeutet eben nicht, dass diese DNA ursächlich für die auftretenden Symptome ist.
Außerdem stellt sich die Frage, wie ein solcher PCR-Test genau geeicht sein kann, wenn es der Seuchenbehörde RKI bis heute nicht möglich ist und auch im Masernvirusprozess nicht möglich war, eine einwandfreie Arbeit zu liefern, die die Existenz des Masernvirus beweisen würde und somit alle Kritiker zum Schweigen bringen könnte.
Die genaue Beschreibung der DNA des aufgereinigten Virus wäre ja unerlässlich, um einen Test, der auf der Isolation von DNA, die einem Virus zugeordnet werden soll, genau zu eichen. Sonst wäre der Test höchst fehleranfällig und eigentlich nicht wirklich aussagekräftig.
Zu welchem Organismus gehört also die DNA, die bei der PCR nachgewiesen wird? Zu einem Virus? Zum Patienten? Zu einem Bakterium? Genau weiß das niemand.
Exemplarisch für die mögliche Missdeutung der PCR-Testergebnisse sei hier ein Zitat von Richard Strohman in Bezug auf Hepatitis C angeführt:
Toxische Schocks, zum Beispiel Rauchen oder Alkoholkonsum, können die Leber traumatisieren und dadurch genetische Instabilitäten verursachen. Die menschliche Zelle kann also selber die genetischen Teilchen erzeugen, die von orthodoxen Forschern mit ihren PCR-Tests aufgefischt und einfach als von außen eingedrungene Viren gedeutet werden. Bevor man also auf den Viren-Zug aufspringt, muss man genau untersucht haben, ob es sich um Viren handelt – was bei Hepatitis C aber nicht geschehen ist
Richard Strohman, Professor für Molekular- und Zellbiologie der University of California, Berkeley
Quelle: Engelbrecht, Torsten; Köhnlein, Claus: Virus-Wahn. Schweinegrippe, Vogelgrippe, SARS, BSE, Hepatitis C, AIDS, Polio: Wie die Medizin-Industrie ständig Seuchen erfindet und auf Kosten der Allgemeinheit Milliarden-Profite macht. 6. erweiterte Auflage, emu-Verlags- und Vertriebs-GmbH Lahnstein 2006 (s. 159)
Ähnlich unklar verhält es sich bei den vom RKI empfohlenen Antikörpertests (IgM), die letztlich auch nur einen indirekten Nachweis einer Virusinfektion darstellen können. Die Widersprüchlichkeit dieser Tests in Bezug auf AIDS und der Impfhypothese haben wir bereits im zweiten Teil dieser Reihe betrachtet.
Und auch bei einem Antikörpertest gilt: Wie kann dieser Test geeicht sein, wenn das Virus, welches der Test nachweisen soll, nicht klar definiert und beschrieben ist?
So weisen Antikörper-Tests eben nur Antikörper nach – nicht das Virus oder den Partikel selbst, auf den die Antikörper-Tests reagieren. Das heißt: Solange das Virus beziehungsweise der Zellpartikel (das Antigen) nicht genau bestimmt ist, kann niemand sagen, worauf diese Antikörper-Tests reagieren (sie sind damit “unspezifisch”, wie es in der Fachsprache heißt).
Quelle: Engelbrecht, Torsten; Köhnlein, Claus: Virus-Wahn. Schweinegrippe, Vogelgrippe, SARS, BSE, Hepatitis C, AIDS, Polio: Wie die Medizin-Industrie ständig Seuchen erfindet und auf Kosten der Allgemeinheit Milliarden-Profite macht. 6. erweiterte Auflage, emu-Verlags- und Vertriebs-GmbH Lahnstein 2006 (S. 40)
Zusammenfassung
Letztlich bleibt tatsächlich nur festzuhalten, dass es bis heute nicht ganz klar ist, was Viren eigentlich sind.
Wenn wir also nicht wissen, was Viren sind, woher können wir dann wissen, ob Impfungen Krankheiten verhindern würden? Wir befinden uns beim Thema Impfungen, wie so oft in der Schulmedizin, eindeutig im Bereich von Vermutungen und Spekulationen.
Bisher haben wir in dieser Reihe also festgestellt:
- Masern stellen keine wirkliche Gefahr dar
- Es ist nicht bewiesen, dass Masern tatsächlich von Viren verursacht werden
- Es scheint noch nicht einmal die Existenz, und schon gar nicht die Wirkungsweise, eines Masernvirus gesichert zu sein
- Impfungen scheinen keinen krankheitsverhütenden Nutzen zu haben
- Impfungen haben zum Teil schwere bis letale Nebenwirkungen
Warum also wird eine Impfung zur Pflicht, wenn sie zwar nachweislich schaden kann, der angepriesene Nutzen aber gar nicht ersichtlich ist?
Im nächsten Teil werden wir genauer untersuchen, was unser Schöpfer zur Thematik von Infektionskrankheiten und Impfungen zu sagen hat.
Bildquelle: https://www.shutterstock.com/image-photo/medication-drug-needle-syringe-drugmedical-concept-1043555269
(Bild wurde bearbeitet)
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