#18 Mischpatim – Rechtsordnungen
#18 Mischpatim – Rechtsordnungen
2. Mose 21,1-24,18
2. Könige 12,1-17; Lukas 7,1-8,3
Nachdem wir durch Jeschuas Blut aus der Sklaverei Ägyptens errettet wurden und uns von Ihm in die Wüste führen ließen empfingen wir Seine Rechtsordnungen am Berg Sinai. Jeschua hat uns Seine Rechtsordnungen, die Torah, gegeben, damit wir, wenn wir uns danach richten, ein Leben im Segen und in Freiheit verbringen können (Vgl. 3.Mose 26,3-13). Unsere Zeit als Sklaven Ägyptens ist vorbei.
Jeschua ist unser Herr und unser Gott. Er selbst hat uns Leben im Überfluss verheißen:
…ich bin gekommen, damit sie Leben haben und es im Überfluss haben. (Johannes 10,10b)
Doch kennt Jeschua unser Herz sehr genau. Er sagt:
Es sollte zwar unter euch gar kein Armer sein; denn YHWH wird dich reichlich segnen im Lande, das YHWH, dein Gott, dir zum Erbe geben wird, um es in Besitz zu nehmen; vorausgesetzt, dass du der Stimme YHWH’s, deines Gottes, gehorchst und beobachtest alle diese Gebote, die ich dir heute gebiete, und darnach tust…Wenn aber ein Armer bei dir ist, irgend einer deiner Brüder in irgend einer Stadt in dem Land, das YHWH, dein Gott, dir geben wird, so sollst du dein Herz nicht verhärten noch deine Hand vor deinem armen Bruder verschließen; sondern du sollst ihm deine Hand auftun und ihm reichlich leihen, je nach dem er Mangel hat. (5. Mose 15,4-5.6-7)
Gottes Wille ist es, Sein Volk mit Segen zu überschütten. Niemand soll unter Seiner Regierung in Armut leben, niemand soll einen Mangel haben. Doch Er weiß auch, dass wir in der Lage sind, unser Herz zu verschließen, sodass wir zumindest einen Teil Seiner Segnungen nicht empfangen können.
Doch Gott gibt uns deshalb nicht auf. Selbst wenn wir alles verloren haben und uns als Sklaven verkaufen müssen, ist Er nach wie vor um unser Wohl besorgt. Auf keinen Fall soll ein Hebräer von seinem Bruder wie in Ägypten behandelt werden. Wer einen hebräischen Sklaven kauft, hat Verpflichtungen ihm Gegenüber. Der Sklave wird Teil seines Hauses – seiner Familie.
Wenn dein Bruder verarmt neben dir und sich nicht mehr zu halten vermag, so sollst du ihm Hilfe leisten, er sei ein Fremdling oder Beisasse, dass er bei dir leben kann. (3. Mose 25,35)
Gott weiß, dass jeder freie Mensch, der sich als Sklave verkauft, dies nur tut, um seine eigene Existenz zu sichern. Er glaubt, dass sein Herr in der Lage ist, ihn mit dem zu versorgen, was er braucht und bietet ihm dafür seine Freiheit an. Doch niemals soll die Notlage eines hebräischen Sklave durch seinen Herren ausgenutzt werden.
Du sollst nicht mit Strenge über ihn herrschen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25,43)
YHWH stellt in seinem Wort unmissverständlich klar, dass derjenige, der einen Sklaven kauft, verpflichtet ist, ihm zu helfen, wirtschaftlich wieder auf die Beine zu kommen.
Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen und im siebten soll er unentgeltlich freigelassen werden. (2. Mose 21,2)
Doch nicht nur das:
Und wenn du ihn als Freien entlässt, so sollst du ihn nicht mit leeren Händen ziehen lassen, sondern du sollst ihn reichlich von deiner Herde und von deiner Tenne und von deiner Kelter ausstatten und ihm geben von dem, womit YHWH, dein Gott, dich gesegnet hat! (5. Mose 15,13-14)
Es ist Gottes entschiedener Wille, dass jeder Bürger Seines Reiches in eigener Verantwortung und Freiheit leben kann. Sein Wort ist eine Offenbarung dieses Willens.
So hat Jeschua Sein Blut als Lösegeld für uns verlorene Söhne und Töchter gegeben und uns als Sein Eigentum erkauft. Wir sind zu einem Teil Seines Hauses geworden. Und in diesem Haus dürfen wir lernen, was es bedeutet in Freiheit und im Überfluss zu leben, denn wir werden nicht als Sklaven behandelt, sondern als Teil der Familie – als Söhne und Töchter des lebendigen Gottes.
Und wenn die Zeit der Freilassung kommt, werden wir sagen:
…Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder, ich will nicht freigelassen werden! (2. Mose 21,5)
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