Abschied von der Redefreiheit in Europa
Der Raum für freie Rede in Europa (und dem Rest der Welt) wird immer enger. Nachdem die BRD ja bereits im September 2017 das NetzDG, welches insbesondere kommerzielle Plattformen ab einer Größe von 2 Mio. inländischen Nutzern dazu verpflichtet, gegen sogenannte Hassrede vorzugehen, zieht nun auch Frankreich mit einem vergleichbaren Gesetzesvorhaben nach, wie das Gate Stone Institut berichtet.
Facebook und Google haben ihre Zensurschrauben bereits vor einiger Zeit strenger angezogen. Wir haben hier und hier darüber berichtet. Doch inzwischen wird auch verstärkt rechtlich gegen die vermeintliche Hassrede im Internet vorgegangen.
Wie die ZEIT berichtet, seien in Folge des Mordes am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübke über 7 GB Datenmaterial bei den Ermittlungsbehören aufgelaufen, die im Verdacht von Hasskriminalität stünden. Das LKA sehe tausende Ermittlungsverfahren auf sich zukommen und baue gerade derzeit eine eigen Arbeitsgruppe zum Thema auf.
Wir sehen also, dass die Behörden in der BRD, aber auch im rest der EU, sehr eifrig dabei sind, gegen Hasskommentare vorzugehen.
Doch was sind Hasskommentare eigentlich? Was verstehen BRD-Funktionäre unter diesem Begriff?
Genau hier liegt das Problem. Eine einheitliche Definition fehlt. Ein Anhaltspunkt könnte §130 StGB Abs. 1-2 sein, bei dem es um den Straftatbestand der Volksverhetzung geht und auf die sich auch im NetzDG bezogen werden. Dort heißt es:
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
- 1.
gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder- 2.
die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
- 1.
eine Schrift (§ 11 Absatz 3) verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht oder einer Person unter achtzehn Jahren eine Schrift (§ 11 Absatz 3) anbietet, überlässt oder zugänglich macht, die
- a)
zum Hass gegen eine in Absatz 1 Nummer 1 bezeichnete Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer in Absatz 1 Nummer 1 bezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung aufstachelt,- b)
zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen in Buchstabe a genannte Personen oder Personenmehrheiten auffordert oder- c)
die Menschenwürde von in Buchstabe a genannten Personen oder Personenmehrheiten dadurch angreift, dass diese beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,- 2.
einen in Nummer 1 Buchstabe a bis c bezeichneten Inhalt mittels Rundfunk oder Telemedien einer Person unter achtzehn Jahren oder der Öffentlichkeit zugänglich macht oder- 3.
eine Schrift (§ 11 Absatz 3) des in Nummer 1 Buchstabe a bis c bezeichneten Inhalts herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, bewirbt oder es unternimmt, diese Schrift ein- oder auszuführen, um sie oder aus ihr gewonnene Stücke im Sinne der Nummer 1 oder Nummer 2 zu verwenden oder einer anderen Person eine solche Verwendung zu ermöglichen.
Doch auch dieser Paragraf ist weit entfernt von einer klaren und transparenten Definition.
Ist es eine Störung des öffentlichen Friedens und Aufstachelung zum Hass das Evangelium zu verkünden, wodurch andere mit Hass reagieren könnten? Gilt dies auch dafür, wenn man auf Sünden und das Gericht Gottes hinweist und sich damit jemand beleidigt fühlt?
Jeschua ermahnte uns:
Siehe, ich sende euch wie Schafe mitten unter die Wölfe. Darum seid klug wie die Schlangen und ohne Falsch wie die Tauben. (Matthäus 10,16)
So lasst uns in dieser Klugheit und ohne Falsch weiter in unserem Auftrag wandeln, die Liebe Gottes und sein Reich für Menschen erlebbar zu machen. Aber lasst uns auch auf der Hut sein und uns darauf einstellen, welche Opfer wir dafür bringen könnten.
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