Paraschat ‚matot‘ מַּטּוֹת (= „Stämme“) – 4. Mo. 30, 2 – 32, 42; und
‚mass’ej‘ מַסְעֵי (= „Reisen“) – 4. Mo. 33, 1 – 36, 13;
V2) Ferner sprach Mosche zu den Oberhäuptern der Stämme – מַּטּוֹת der Kinder Israel: „Dies hat der Ewige befohlen:…“
Es folgt wie immer eine kurze Inhaltsübersicht, diesmal als Doppelparascha:
Parascha ‚matot‘
Kp. 30, 2–17:
• Gelübde, hebr. nedarim נְדָרִים: Ein Mann soll sein gesprochenes Wort einhalten;
• Väter und Ehemänner dürfen Gelübde von Töchtern bzw. Ehefrauen annullieren – nur am selben Tag;
• die Gültigkeit des gesprochenen Wortes wird betont;
Kp. 31:
• Krieg gegen Midjan: Mosche entsandte 1.000 Männer aus jedem Stamm, um Vergeltung für die Verführung der Israeliten zu nehmen;
• dabei wurden alle Männer Midjans getötet, auch der Seher Bil‘am fiel durch das Schwert;
• die Beute wurde gezählt und danach aufgeteilt;
• die Entreinigung von Menschen und Gegenständen soll außerhalb des Lagers stattfinden wegen ihrer Unreinigkeit = tum‘a;
Kp. 32:
• die Stämme Re’uven und Gad erbaten das Land östlich des Jarden – wegen ihres Viehs;
• Mosche befürchtete eine Entmotivation der anderen Stämme, weshalb er an die Späher erinnerte;
• beide Stämme versprachen, zuerst bei der Eroberung zu helfen – und erst danach zu ihren Erbländern zurückzukehren;
• der halbe Stamm Menasche schloß sich ihnen an;
Parascha ‚mass’ej‘
Kp. 33–34:
• Aufzählung der 42 Lagerungsorte der Kinder Israel ihrer Wüstenwanderung;
• beim Eintritt ins Land sollten die Bewohner vertrieben und ihre Götzen zerstört werden;
- Aharon stieg auf den Berg Hor und stirbt dort;
- Aufteilung des Landes und Festlegung der Grenzen;
Kp. 35-36:
- 48 Lewiten-Städte mit dazugehörigen Weideflächen, davon 6 Zufluchtsstädte für Totschläger;
- Bestimmungen zum Unterschied zwischen vorsätzlichem und unbeabsichtigtem Mord;
- die Töchter Zelofchad dürfen nur innerhalb ihres Stammes heiraten – damit das Erbe nicht verloren gehen würde;
4. Mo. Kp. 35 – Städte der Lewiten und Zufluchtsstädte – V1-8: vgl. Jos. 21, 1-8;
V1) Dann der Ewige redete zu Mosche in den Ebenen von Moav am Jordan gegenüber von Jericho, indem er sprach:
V2) Befiehl den Kindern Israel, dass sie den Lewiten Städte zum Wohnen aus ihrem Erbbesitz geben! Zu diesen Städten sollt ihr Weideland rings herum sie her den Lewiten geben.
V3) Die Städte sollen ihnen zum Wohnen dienen, und deren Weideflächen sollen für ihr Vieh und für ihren Besitz und für alle ihre Tiere sein.
V4) Die Weideflächen der Städte, die ihr den Lewiten geben werdet, sollen von der Stadtmauer nach außen hin ringsherum tausend Ellen betragen.
V5) Zur Ostseite außerhalb der Stadt sollt ihr zweitausend Ellen abmessen, zur Südseite hin zweitausend Ellen, zur Westseite [ebenso] zweitausend Ellen und zur Nordseite zweitausend Ellen. Die Stadt selbst aber soll in der Mitte sein, während die [dazugehörigen] Weideflächen ihrer Städte [rundherum] sein sollen.
V6) Von den Städten, die ihr den Lewiten geben sollt, sollen sechs [davon] als Zufluchtsstädte עָרֵי הַמִּקְלָט arej-haMiklat dienen: damit dorthin fliehen kann, wer einen Totschlag begangen hat. Zu diesen hinzu sollt ihr [noch] 42 Städte geben.
V7) Es sollen [insgesamt] 48 Städte mit ihren Weideflächen [drum herum sein], die ihr den Lewiten geben sollt.
V8) Was die Städte betrifft, die ihr von dem Eigentum der Kinder Israel hergeben sollt: von dem [Stamm] mit vielen [Menschen], sollt ihr [dementsprechend] viele [Städte mehr] nehmen, und von dem [Stamm] mit wenig [Menschen], sollt ihr weniger [Städte] nehmen. Jeder [Stamm] soll entsprechend dem Erbteil, das er erben wird, [gemäß einige Städte] von seinen Städten den Lewiten geben.
V9-29: vgl. 5. Mo. 19, 1-13; Jos. 20, 1-9.;
V9) Weiter redete der Ewige zu Mosche sprechend:
V10) Sage den Kindern Israel, indem du zu ihnen sprichst: Wenn ihr über den Jordan in das Land K‘naan zieht,
V11) dann sollt ihr euch [bestimmte] Städte auswählen: [Diese] sollen Zufluchtsstädte עָרֵי הַמִּקְלָט arej-haMiklat für euch sein, damit ein Totschläger dorthin fliehen kann, wenn er einen Menschen aus Versehen erschlagen hat.
V12) Die[se] Städte sollen euch als Zuflucht vor dem Rächer dienen, damit der Totschläger nicht sterbe, bis er angesichts der Gemeinde/Zeugenschaft vor Gericht gestanden hat.
V13) Ihr sollt (insgesamt] sechs Zufluchtsstädte [aus euren Städten] für euch nehmen.
V14) [Dabei] sollt ihr diesseits des Jordan drei Städte [zur Auswahl], und drei Städte sollt ihr im Land K‘naan geben: es sollen Zufluchtsstädte עָרֵי הַמִּקְלָט arej-haMiklat sein.
V15) Für die Kinder Israel und den Fremden sowie den Beisaßen in ihrer Mitte sollen diese sechs Städte als Zuflucht dienen, damit jeder dorthin fliehen kann, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat.
V16) Hat er ihn mit einem eisernen Gerät geschlagen, so dass er gestorben ist, dann ist er ein Mörder: der Mörder soll unbedingt getötet werden.
V17) Hat er ihn mit einem Stein [in] der Hand geschlagen, durch den man sterben kann, [infolge dessen] er gestorben ist, dann ist er [als] ein Mörder [zu deklarieren]: ein Mörder soll unbedingt getötet werden.
V18) Oder: Hat er ihn mit einem hölzernen Gerät [in] der Hand geschlagen – wodurch man sterben kann – und [tatsächlich] ist er [infolgedessen] gestorben, dann ist er ein Mörder: der Mörder soll unbedingt getötet werden.
V19) Der Bluträcher soll den Mörder töten, [und zwar] wenn er auf ihn trifft, soll er ihn töten.
V20) Hat er ihn aus Hass gestoßen bzw. in böser Absicht [ihn mit etwas] beworfen, so dass er [infolge] verstorben ist.
V21) Oder: Wenn er ihn aus Feindschaft mit seiner Hand geschlagen hat, so dass er [infolge dessen] gestorben ist, dann soll der Schläger unbedingt getötet werden. [Denn] er ist ein Mörder. Der Bluträcher soll den Mörder töten, wenn er auf ihn trifft.
V22) Hat er ihn jedoch unvorhergesehen, d. h. nicht aus Feindschaft, gestoßen oder ohne böse Absicht irgendein Gerät auf ihn geworfen.
V23) Oder: Hat er ohne es gesehen zu haben, irgendeinen Stein – durch den man sterben kann – auf ihn fallen lassen, so dass er [infolge dessen] gestorben ist – er war ihm aber nicht feind und suchte seinen Schaden nicht.
V24) Dann soll die Gemeinde/Zeugenschaft zwischen dem Schläger und dem Bluträcher nach den [folgenden] Rechtsbestimmungen richten:
V25) Die Gemeinde/Zeugenschaft soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers retten: dann soll sie (die Gemeinde/Zeugenschaft) ihn in seine Zufluchtsstadt zurückbringen, in die er geflohen war. Dort soll er bis zum Tod des Hohepriesters (den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat) in ihr bleiben.
V26) Wenn aber der Totschläger über die Grenze seiner Zufluchtsstadt, in die er geflohen ist, jemals hinausgeht,
V27) und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Zufluchtsstadt, und der Bluträcher tötet den Totschläger, dann hat er keine Blutschuld.
V28) Denn der [Totschläger] soll in seiner Zufluchtsstadt bleiben bis zum Tod des Hohepriesters. Nach dem Tod des Hohepriesters darf der Totschläger in das Land seines Eigentums zurückkehren.
V29) Das soll euch zu einer Rechtssatzung חֻקַּת מִשְׁפָּט chukat-mischpat sein für eure Geschlechter in allen euren Wohnsitzen.
V30) Für jeden, der einen Menschen erschlägt, [soll gelten]: [nur] auf die Aussage von [mehreren] Zeugen soll man den Mörder töten. Doch ein einzelner Zeuge kann nicht gegen einen Menschen aussagen, so dass er dann sterben muss.
V31) Ihr sollt kein Sühnegeld annehmen für das Leben eines Mörders, der schuldig ist zu sterben, sondern er soll unbedingt getötet werden.
V32) Auch sollt ihr kein Sühnegeld annehmen für den in seine Zufluchtsstadt Geflohenen, so dass er vor dem Tod des Priesters zurückkehren könnte, um im Land zu wohnen.
V33) Ihr sollt das Land nicht entweihen, in dem ihr seid. Denn es ist das Blut, das das Land entweiht. Denn dem Land kann für das Blut, das in ihm vergossen worden ist, keine Sühnung erwirkt werden außer durch das Blut dessen, der es vergossen hat.
V34) Du darfst das Land nicht verunreinigen, in dem ihr wohnt, in dessen Mitte ich wohne. Denn ich, der Ewige, wohne inmitten der Kinder Israel.
= die Zufluchtsstädte und Lewitenstädte waren mehr als nur Orte auf der Landkarte, sie sind faszinierende Einrichtungen mit tiefgreifender geistlicher und gesellschaftlicher Bedeutung. Sie zeigen, wie das Volk Israel Gerechtigkeit, Barmherzigkeit und geistliche Ordnung miteinander verband.
Die Lewitenstädte waren geistliche Zentren im ganzen Land
- 48 Städte wurden den Lewiten zugewiesen, verteilt über alle Stämme Israels;
- sie dienten nicht nur als Wohnorte, sondern auch als Orte der geistlichen Unterweisung: denn die Lewiten sollten das Volk in der Tora (= Lehranweisung) des Ewigen lehren und unterweisen;
- diese Städte waren mit Weideflächen ausgestattet, die nicht dem Ackerbau, sondern der Viehhaltung und Aufzucht dienten: diese Tiere waren für den Opferdienst bestimmt;
Die Zufluchtsstädte – Schutz für den unabsichtlichen Totschläger
- 6 dieser Lewitenstädte wurden als Zufluchtsstädte bestimmt – drei westlich und drei östlich des Jordan.
- Sie boten Schutz für Menschen, die unabsichtlich jemanden getötet hatten, bis ein gerechtes Urteil gefällt wurde.
- Der Totschläger durfte die Stadt erst nach dem Tod des amtierenden Hohepriesters verlassen – ein bemerkenswerter Zusammenhang zwischen Schuld, Zeit und geistlicher Autorität.
Im Anschluß gibt es eine Landkarte (aus dem New Moody Atlas of the Bible, Barry Beitzel), die die Lewitenstädte und die Zufluchtsstädte verzeichnen. Dazu eine tabellarische Auflistung dieser Städte, von mir zusammengestellt.
Ich wünsche euch einen ruhevollen und besinnlichen Schabbat!

