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  1. Bracha
    24. August 2018 @ 15:08

    Lieber Naphtalie, danke für den Kommentar, ergänzend dazu noch folgende Überlegungen:

    5. Mose 22.22: Wenn jemand dabei ergriffen wird, dass er einer FRAU BEIWOHNT; DIE EINEN EHEMANN hat, so sollen sie beide sterben, der Mann und die Frau, der er beigewohnt hat; so sollst du das Böse aus Israel wegtun.

    In der Torah steht auf Ehebruch die Todesstrafe, weil die Ehe Abbild für YHWH’s Schöpfungsordnung/Ebenbildlichkeit ist.

    Das wird ja heute im jüdisch/christlichen Kulturkreis nicht mehr praktiziert.

    Aber noch heute sagt man ..: “der oder die EX “.. das Wort kommt ja von “EXiTUS” (lat.), eigentlich bedeutet es “Tod”.

    Also, das was im Volksmund so gesagt wird, deutet auf eine tiefere Wahrheit hin:

    Wenn jemand Ehebruch begangen hat (ohne Reue, Früchte der Buße, Vergebung und Umkehr) so hat er in G’ttes Rechtsprechung den Tod verdient. Die EHE ist auch zertört, quasi tot.

    Im Prinzip könnte man so weit gehen, dann zu sagen, der ander Teil ist ähnlich frei neu zu heiraten , wie ein/e Witwe/r.
    Derek Prince (internat. Bibellehrdienst) ( der u.a. in Jerusalem lebte), schreibt zu dem Thema in seinem Buch “Gott stiftet Ehen” (SEITE 131): Unter dem mosaischen Gesetz war die Todesstrafe die obgligatorische Strafe für Ehebruch, sei es für einen Mann oder für eine Frau. Wiederum wurde der unschuldige Teil automatisch freigestellt, um nochmal zu heiraten.
    Oft werden Paulus Worte aus Römer 7.2. zitiert: ‘Denn die verheiratetete Frau ist durchs Gesetz an den Mann gebunden, solange er lebt..’ Jedoch wird meistens nicht dazu gesagt, daß das selbe Gesetz, das die Frau ein Leben lang an ihren Mann band, den unschuldigen Teil automatisch für eine erneute Heirat freistellte, indem es den Teil, der sich des des Ehebruchs schuldig gemacht hat (sei es Mann oder Frau) mit dem Tode bestrafte.” Zitat Ende.
    ((Übrigens gab es bis zur Reform der Familiengerichtsgesetze (1977) in der BRD ein Scheidungsgesetz, nach dem man schuldig oder unschuldig geschieden wurde..))

    Seelsorgerlich halten ich es auf jeden Fall für hilfreich und wichtig, einen Prozeß der Vergebung, Loslösung und Reinigung vom “EX” zu vollziehen, unabhängig davon, ob man neu heiratet oder nicht.

    Vergebung: sich selbst, denn man wird ja immer auch mitschuldig in einer Ehe…, und natürlich dem anderen seine Schuld vergeben.. (Er muß sich vor dem ewigen Richter verantworten)

    Lösen: Im Namen YESHUAS sich an Geist, Seele und Leib trennen sowie die Verbindung losschneiden denn man war ja eins, ein Fleisch.. (dies ggf. mit einem Zeigen/Seelsorger..)

    Reinigen, mit dem Blut Yeshuas der alle Sünden -auch Fremde vergibt, ggf. stellvertretend beten.. (Blutrote Schuld wird weiß wie Wolle..)

    Das ‘Kreuz’ zwischen sich und den ‘Ehemaligen’ stellen, damit die Verbindung auch nicht unbewußt weiterwirkt.

    Groll, Wut, Bitterkeit, Enttäuschung über den Menschen, sich selbst oder gar den himmlischen Vater (wie konnte er das zulassen ?!) bei Yeshua ablegen, ggf. um Vergebung dafür beten.

    Oftmal ist es notwendig, den Geist der Untreue, des Ehebruchs, der Unreinheit und der Unzucht, der mich ja ggf. infiziert und verunreinigt hat, zu binden und ‘im Namen Yeshuas rauszuwerfen’.

    Und dann natürlich um Säuberung u. Verbinden der Wunden, Heilung der Verletzungen und Wiederherstellung der beschädigten Seele/Geist beten.

    Soweit meine Erkenntnisse zu dem Thema..

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