Covid-19 wird das Zugpferd des Malzeichens
Nichts beherrscht die derzeitige Berichterstattung so wie die angebliche COVID-19-Epidemie. Dabei sollten wir nicht übersehen, dass Covid-19 eine starke prophetische Bedeutung hat.
Unten findet ihr einmal einige Stimmen, die die derzeitigen Medlungen über immer neue Fälle und Todesopfer mindestens als reine Panikmache indtifizieren – manche nennen sie auch Betrug. Bitte macht euch mit den Informationen im Video vertraut. Darunter findet ihr einige Informationen zu den aktuellen politischen Entwicklungen.
Fakten zu Covid-19
Ein sehr sachliches und aufklärendes Video, welches die Wissenschaftlichkeit hinter dem ganzen Covid-19-Hype unter die Lupe nimmt:
Update 29.03.2020: Reupload des Videos “Corona – Eine epidemische Massenhysterie” auf der Seite des Autors:
Ein Interview von Eva Herrmann mit Dr. Wolfgang Wodarg, einem Lungenfacharzt mit langjähriger Erfahrung mit Krankheiten der oberen Atemwege:
Das Ermächtigungsgesetz
Unterdessen wurden zahlreiche Maßnahmen, die die Freiheit aller Deutschen massiv einschränken, erlassen. Ausgangssperren, Reiseeinschränkungen, Kontaktverbote, Betreibsschließungen und weitere Maßnahmen scheinen in Teilen noch nicht einmal rechtsgültig zu sein.
In einem Interview mit der Frankfurter Rundschau vom 25.03.2020 sagte die Juristin Jessica Hamed folgendes:
Die diversen Ausgangsbeschränkungen wurden soweit ersichtlich per Allgemeinverfügung unter Berufung auf § 28 Infektionsschutzgesetz erlassen. Unter den wenigen Jurist*innen, die sich dazu öffentlich geäußert haben, scheint man sich – völlig zu Recht – mehrheitlich einig, dass diese allesamt rechtswidrig sind. Der § 28 IfSG ist bereits keine taugliche Rechtsgrundlage – mal ganz davon abgesehen, dass auch die Verhältnismäßigkeit einiger Beschränkungen sehr zweifelhaft ist. Daher hätte meines Erachtens eine Klage gegen die Allgemeinverfügungen – oder gegen entsprechende darauf basierte verhängte Strafen oder Bußgelder – gute Aussichten auf Erfolg.
Das VG München hat im Übrigen aus formalen Gründen die in Bayern am 20.03. erlassene Ausgangsbeschränkung zugunsten zweier Einzelpersonen vorläufig außer Kraft gesetzt. Das Verwaltungsgericht zweifelt nämlich an, dass die ausgesprochenen Ausgangsbeschränkungen durch eine Allgemeinverfügung geregelt werden durfte.
Quelle: https://www.fr.de/politik/coronakrise-deutschland-sind-kontaktsperren-ausgangsbeschraenkungen-rechtswidrig-13611821.html (25.03.2020)
Demnach handelt die Bundesregierung bereits heute außerhalb des rechtlichen Rahmens in ihren Maßnahmen gegen die Covid-19-Pandemie. Und weil das so ist, wird jetzt nachgebessert.
Das Bundeskabinett hat am 23.03.2020 einen Entwurf eines Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite erlassen. Dieses Gesetz soll bis zum 27.03.2020 im Bundesrat beschlossen und damit rechtsgültig werden.
Es definiert eine epidemiologischer Lage von nationaler Tragweite und gibt dem Bundesgesundheitsministerium in einer solchen Lage zahlreiche Ermächtigungen. Aus der deutschen Geschichte kennen wir Ermächtigungsgesetze ja bereits und könnne erahnen, was diese zu bedeuten haben.
Nun ist in dem aktuellen Gesetzentwurf z.B. formuliert:
Eine epidemische Lage von nationaler Tragweite liegt vor, wenn die Bundesregierung eine ernsthafte Gefahr für die öffentliche Gesundheit in der gesamten Bundesrepublik Deutschland festgestellt hat, weil…
Quelle: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/S/Entwurf_Gesetz_zum_Schutz_der_Bevoelkerung_bei_einer_epidemischen_Lage_von_nationaler_Tragweite.pdf (25.03.2020; Hervorhebung durch den Verfasser)
Angesichts der oben aufgeführten Informationen über Covid-19 ist höchst zweifelhaft auf welcher Grundlage die Bundesregierung eine ernsthafte Gefahr für die öffentliche Gesundheit feststellt. Demnach wäre jede winterliche Grippewelle eine epidemologische Lage nationaler Tragweite.
Doch was sind die Folgen einer solchen Feststellung?
§ 28 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes soll wie folgt geändert werden:
(1) Werden Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige oder Ausscheider festgestellt oder ergibt sich, dass ein Verstorbener krank, krankheitsverdächtig oder Ausscheider war, so trifft die zuständige Behörde die notwendigen Schutzmaßnahmen, insbesondere die in den §§ 29 bis 31 genannten, soweit und solange es zur
Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten erforderlich ist; sie kann insbesondere Personen verpflichten, den Ort, an dem sie sich befinden, nicht oder nur
unter bestimmten Bedingungen zu verlassen oder von ihr bestimmte Orte oder öffentliche Orte nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen zu betreten. Unter den Voraussetzungen von Satz 1 kann die zuständige Behörde Veranstaltungen oder sonstige
Ansammlungen von Menschen beschränken oder verbieten und Badeanstalten oder in
§ 33 genannte Gemeinschaftseinrichtungen oder Teile davon schließen. Die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz
1 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des
Grundgesetzes) werden insoweit eingeschränkt.Quelle: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/S/Entwurf_Gesetz_zum_Schutz_der_Bevoelkerung_bei_einer_epidemischen_Lage_von_nationaler_Tragweite.pdf (25.03.2020; Hervorhebung durch den Verfasser)
Die Freiheitsbeschränkungen, die § 28 IfSG bisher sowieso vorsieht, werden noch einmal verschärft, was Ausgangssperren und Kontaktverboten ein rechtlich besseres Fundament bietet. Doch es gibt einen Satz, welcher in aktuellen Fassung des § 28 Abs. 1 des IfSG enthalten ist, welcher in dieser neuen Fassung wegfällt.
Nach der neuen Fassung des § 28 IfSG ist es erlaubt, Personen, die auch nur Ansteckungsverdächtig sind (was auch immer das heißen soll), eine Heilbehandlung aufzuzwingen. Die Weglassung dieses Satzes ermöglicht jede Form von Zwangsmedikation, Zwangsimpfung oder Zwangsimplantation durch Verordnung der Gesundheitsbehörden bzw. des Gesundheitsministeriums. Doch es wird noch konkreter.
Weiter heißt es im neuen Gesetzentwurf:
(6) Das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des
Grundgesetzes) wird im Rahmen des Absatzes 3 insoweit eingeschränkt.
Was sagt deser Absatz 3 aus?
durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates Ausnahmen von den
Vorschriften dieses Gesetzes sowie der auf seiner Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen in Bezug auf die Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten, den Infektionsschutz bei bestimmten Einrichtungen, Unternehmen und Personen und gesundheitliche Anforderungen an das Personal beim Umgang mit Lebensmitteln zuzulassen, um die Abläufe im Gesundheitswesen und die Versorgung der Bevölkerung aufrecht zu erhalten;Quelle: Ebd. (25.03.2020)
Dieser Absatz besagt, dass das Gesundheitsministerium ermächtigt ist, jeden zu einer Zwangsbehandlung, -Impfung oder -Implantation zu verflichten, soweit das Ministerium dies für notwendig hält, um die Ausbreitung einer angeblich ansteckenden Erkrankung wie Covid-19 einzudämmen. Explizit wird Personal genannt, welches im Gesundheits- und Lebensmittelbereich tätig ist. Da fast alle anderen Wirtschaftsbereiche ja gerade komplett zerstört werden, kommt dieser Paragraf einer Entmündigung fast aller zukünftigen Arbeitnehmer in Bezug auf ihre körperliche Unversehrtheit gleich.
Dieses Gesetz soll an diesem Mitwoch 25.03.2020 im Bundestag verabschiedet werden. Die Grüne Abgeordnete Katrin Göring-Eckart geht laut Stern davon aus, dass noch am selben Tag die epidemologische Lage ausgerufen werden wird.
Sollte es so kommen, bereitet das Gesetz den rechtlichen Weg zum Malzeichen des Tieres! Jede Grippewelle und jedes neu entdeckte RNA-Bruchstück kann nun dafür hergenommen werden, um jeden Deutschen zu chippen, zu impfen oder andere Maßnahmen durchzuführen. Auch in anderen Ländern, wie zum Beispiel in Dänemark, werden derzeit ähnliche Gesetz erlassen oder zumindest diskutiert. Wir sehen einen weltweiten Trend.
Lasst uns wachsam sein und fest in der Wahrheit stehen! Die Zeichen der sind verheißungsvoll! Jeschua kommt bald!
Psalm 2
Warum toben die Heiden und ersinnen die Völker Nichtiges? 2 Die Könige der Erde lehnen sich auf, und die Fürsten verabreden sich gegen YHWH und gegen seinen Gesalbten: 3 »Lasst uns ihre Bande zerreißen und ihre Fesseln von uns werfen!« 4 Der im Himmel thront, lacht; der Herr spottet über sie. 5 Dann wird er zu ihnen reden in seinem Zorn und sie schrecken mit seinem Grimm: 6 »Ich habe meinen König eingesetzt auf Zion, meinem heiligen Berg!« — 7 Ich will den Ratschluss YHWH’s verkünden; er hat zu mir gesagt: »Du bist mein Sohn, heute habe ich dich gezeugt. 8 Erbitte von mir, so will ich dir die Heidenvölker zum Erbe geben und die Enden der Erde zu deinem Eigentum. 9 Du sollst sie mit eisernem Zepter zerschmettern, wie Töpfergeschirr sie zerschmeißen!« 10 So nehmt nun Verstand an, ihr Könige, und lasst euch warnen, ihr Richter der Erde! 11 Dient YHWH mit Furcht und frohlockt mit Zittern. 12 Küsst den Sohn, damit er nicht zornig wird und ihr nicht umkommt auf dem Weg; denn wie leicht kann sein Zorn entbrennen! Wohl allen, die sich bergen bei ihm!
Update 26.03.2020: Der Bundestag hat gestern dem Gesetz zugestimmt und die epidemiologische Lage nationaler Tragweite ausgerufen!
Quelle Beitragsbild: Pixabay.de
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