2 Comments

  1. Dirk
    13. August 2026 @ 18:33

    “Die Zeugen selbst beginnen die Strafe, um Missbrauch zu verhindern”.

    Das heißt doch, dass bei Todesurteilen wegen Götzendienstes die Zeugen den ersten Stein selbst werfen mussten. Sie traten somit als direkte Vollstrecker auf. Falschaussagen wurden, sofern sie bekannt wurden, nach dem Vergeltungsprinzip mit derselben Todesstrafe belegt, was für die Zeugen eine ethische Hemmschwelle darstellte.

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    • matti
      28. August 2026 @ 10:08

      Lieber Dirk,
      hier kommt meine Antwort auf Deine Frage: Die Tora legt fest, dass die Zeugen selbst die Vollstreckung beginnen (5. Mo. 17,7). Damit trägt ihre Aussage eine unmittelbare persönliche Verantwortung: Wer bezeugt, dass ein Angeklagter eine todeswürdige Tat begangen hat, muss selbst den ersten Schritt der Strafe vollziehen.

      Dieses Prinzip dient als Schutzmechanismus gegen Missbrauch. Denn wenn sich später herausstellt, dass die Zeugen gelogen haben, gilt 5. Mo. 19,19:

      „Man soll ihnen antun, was sie ihrem Bruder anzutun gedachten.“

      Das heißt: Falsche Zeugen erhalten genau dieselbe Strafe, die sie dem Angeklagten zugefügt hätten.

      So entsteht eine starke ethische Hemmschwelle:
      Wer weiß, dass er selbst den ersten Stein werfen muss und bei Falschaussage die gleiche Strafe erleidet, wird nur dann aussagen, wenn er absolut sicher ist.

      Damit zeigt die Parascha Schoftim, wie die Tora ein Gerichtssystem schafft, das Wahrheit schützt und Machtmissbrauch verhindert.
      Viele Grüße…ich hoffe, das beantwortet Deine Frage.
      Matti

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