Parascha ‚beHar-ssinaj‘ בְּהַר סִינַי (=“auf dem Berg Ssinaj”)

Parascha ‚beHar-ssinaj‘ בְּהַר סִינַי (=“auf dem Berg Ssinaj”), 3; Mo; 25,1 – 26, 2;
V1 Der Ewige redete ‚auf dem Berg‘ בְּהַר סִינַי Sinai zu Mosche: …
Themenübersicht
Kp; 25
- V1–7: schmitta (Schabbatjahr des Landes)
Das Land Israel soll im siebten Jahr ruhen; Keine Aussaat, keine Erntearbeit;
Was von selbst wächst, dient allen: dem Volk, den Knechten, den Fremden und den Tieren; - V8–17: schnat-jovel (Erlassjahr, 50; Jahr)
Nach sieben schmitta-Zyklen wird das fünfzigste Jahr geheiligt;
Freilassung von Besitz und Personen;
Rückkehr jeder Familie zu ihrem Erbteil;
Verbot, den Bruder durch überhöhte Preise oder Ausnutzung zu bedrücken; - V25, 18–22: Verheißung des Segens bei Einhaltung
Zusicherung, dass das Land im sechsten Jahr dreifachen Ertrag geben wird, damit das Volk während schmitta und bis zur neuen Ernte versorgt ist; - V25, 23–28: Rückkauf von Feldern
Das Land gehört Gott; Israel ist nur Pächter;
Felder dürfen verkauft, aber jederzeit zurückgekauft werden;
Wenn nicht rückgekauft, fallen sie im Jowel an die ursprüngliche Familie zurück; - V25, 29–34: Häuser in Städten und Dörfern
Häuser in ummauerten Städten können nur ein Jahr lang rückgekauft werden; danach bleiben sie beim Käufer;
Häuser in offenen Dörfern gelten wie Felder und kehren im Jowel zurück;
Leviten haben ein dauerhaftes Rückkaufsrecht; ihre Städte und Felder sind unveräußerlich; - V25, 35–38: Unterstützung des verarmten Bruders
Verpflichtung, den verarmten Bruder zu stützen;
Verbot von Zinsnahme und Wucher;
Erinnerung: Gott ist der Befreier aus Ägypten; - V25, 39–46: Israelitische Schuldsklaven
Ein Israelit darf nicht wie ein Sklave behandelt werden, sondern wie ein Tagelöhner;
Er dient bis zum Jowel und wird dann freigelassen;
Nichtisraelitische Sklaven können dauerhaft erworben werden; - V25, 47–55: Erlösung eines Israeliten aus fremder Hand
Wenn ein Israelit sich an einen Fremden verkauft, besteht ein ständiges Rückkaufsrecht durch Verwandte; spätestens im Jowel wird er freigelassen, denn Israel gehört Gott;
Kp; 26
- V1: Verbot von Götzenbildern
keine Götzen, keine Standbilder, keine Kultsteine; - V2: Achtung des Schabbats und des Heiligtums
der Schabbat soll gehalten und das Heiligtum geehrt werden;
Die Parascha beHar beschreibt ein besonderes Ordnungsgefüge, das der Ewige Israel am Sinai gab. Im Mittelpunkt stehen zwei festgelegte Zeiten: schmitta שְׁמִטָּה = „loslassen, freigeben“ – und jovel יוֹבֵל = das fünfzigste Jahr der Freilassung. Beide beruhen auf der grundlegenden Aussage:
כִּי־לִי הָאָרֶץ – ki li haAretz – „Denn mir gehört das Land“, 3. Mo. 25, 23;
Daher ist Israel nur ger weToschav גֵּר וְתוֹשָׁב = „Fremdling und Beisasse“ beim Ewigen. Das Land bleibt Sein Besitz; Israel soll es nach Seinen Ordnungen verwalten.
1. schmitta שְׁמִטָּה: das siebte Jahr des Loslassens
Die Tora sagt: „Sechs Jahre sollst du dein Feld besäen … aber im siebten Jahr soll ein Schabbat für den Ewigen שַׁבָּת לַיהוָה sein“, 3. Mo. 25, 3–4.
Das Wort שְׁמִטָּה schmitta entspringt der Wurzel schamat שָׁמַט, die im Hebräischen das Fallenlassen, Loslassen und Aus-der-Hand-Gleiten bezeichnet. In dieser Grundbewegung – die Hand, die nicht festhält – sehen die großen Hebraisten eine gemeinsame Linie. Tur‑Ssinaj betont die ursprüngliche, fast körperliche Bedeutung: schamat ist „das Abwerfen, das Fallenlassen, das Sich‑Lösen“ eines Anspruchs. Delitzsch beschreibt schmitta als die rechtliche Freigabe, die Entlassung dessen, was zuvor gebunden war – ein juristischer Akt des Nicht‑Festhaltens. Buber fasst die Bewegung in seinem charakteristischen Stil als „Loslassung“: die Hand, die sonst greift, öffnet sich; der Mensch verzichtet auf Zugriff, Kontrolle und Einforderung. Samson Raphael Hirsch vertieft diese Linie, indem er zeigt, dass schmitta nicht eine Ruhe des Bodens meint, sondern das Zurücktreten des Menschen aus seinem Besitzanspruch: Die Hand, die im Alltag hält, arbeitet und beansprucht, wird im siebten Jahr geöffnet. So wird schmitta zu einem Jahr des Heraustretens, des Nicht‑Festhaltens, des Fallenlassens – nicht als Brachlegung, sondern als bewusste Freigabe: des Feldes, der Ernte, der Ansprüche. In der Tora ist schmitta daher kein agrarischer Zustand, sondern ein Handlungswort, ein Gebot, das die Grundbedeutung der Wurzel שׁ־מ־ט in eine Ordnung gießt: das Jahr, in dem der Mensch die Hand löst und das Land dem überlässt, dem es gehört.
Im Schmittajahr soll nicht gesät, nicht geerntet und nicht beschnitten werden
Was im Schmittajahr von selbst aus dem Boden hervorwächst, bezeichnet die Tora mit den Begriffen סְפִיחַ ssefiach und נְזִיר nasir. Beide erscheinen im Zusammenhang von 3. Mo. 25, 5, wo es heißt:
„אֵת סְפִיחַ קְצִירְךָ לֹא תִקְצֹר וְאֶת עִנְּבֵי נְזִרֶךָ לֹא תִבְצֹר“
„Den Nachwuchs deiner Ernte sollst du nicht schneiden, und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht lesen.“, 3. Mo. 25, 5;
סְפִיחַ ssefiach bezeichnet das Nachwachsende, das von selbst Aufgeschossene, also Pflanzen, die ohne menschliches Zutun aus den Resten der Vorjahresernte hervorkommen.
נְזִיר nesir meint wörtlich das Abgesonderte, Unberührte, den nicht gepflegten, nicht beschnittenen Weinstock, dessen Früchte im Schmittajahr nicht geerntet werden dürfen.
Beide Kategorien – das von selbst Gewachsene und das Unberührte – erklärt die Tora im Kontext des Schmittajahres als nicht verfügbar für private Aneignung. Sie werden faktisch zu הֶפְקֵר hefker = herrenlos, also frei zugänglich für alle. Dies ergibt sich aus dem unmittelbar folgenden Vers:
„וְהָיְתָה שַׁבַּת הָאָרֶץ לָכֶם לְאָכְלָה…“
„Der Ertrag des Landes soll euch allen zur Speise dienen…“, 3. Mo. 25, 6–7;
Damit macht die Tora deutlich: Im Schmittajahr gehört das, was wächst, niemandem exklusiv. Es ist nicht Eigentum, nicht Ernte, nicht Ertrag im üblichen Sinn, sondern freigegeben – für den Hausbesitzer, den Knecht, den Fremden, das Vieh und die Tiere des Feldes gleichermaßen, 3. Mo. 25, 6–7.
Die Begriffe סְפִיחַ, נְזִיר und הֶפְקֵר bilden so gemeinsam das sprachliche Gefüge, das die Tora für das Schmittajahr setzt: Wachstum ohne Zugriff, Frucht ohne Anspruch, Ertrag ohne Besitz.
2. jovel יוֹבֵל: das fünfzigste Jahr der Freilassung
Nach sieben Schmitta‑Zyklen – 7 × 7 Jahre – folgt das fünfzigste Jahr.
Die Tora ordnet an: „Ihr sollt das Schofar ertönen lassen שׁוֹפָר תָּעֲבִירוּ am Zehnten des siebten Monats, am Jom Kippur“, 3. Mo. 25, 9.
Weiter heißt es: „Ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen קִדַּשְׁתֶּם kidaschtem und Freilassung dror דְּרוֹר im Land ausrufen“, 3. Mo. 25, 10.
Das Joveljahr bewirkt drei konkrete Handlungen:
a) Rückkehr zum Besitz
„Jeder soll zu seinem Besitz zurückkehren“, 3. Mo. 25, 10. Land kann nicht endgültig verkauft werden, denn: „Das Land darf nicht für immer verkauft werden, weil mir das Land gehört“, 3. Mo. 25, 23.
Ein Verkauf ist nur eine Nutzungszeit bis zum Jovel.
b) Rückkehr zur Familie
„Jeder soll zu seiner Sippe zurückkehren“, 3. Mo. 25, 10.
c) Freilassung hebräischer Schuldarbeiter
„Er soll im Joveljahr frei ausgehen“, 3. Mo. 25,40–41.
Die Tora verhindert damit dauerhafte Abhängigkeit.
3. Ordnung des Landes: Jahre zählen – Preise bestimmen
Die Tora legt fest: „Nach der Zahl der Jahre nach dem Jovel sollst du kaufen …je nach der Zahl der Erntejahre soll er dir verkaufen“, 3. Mo. 25, 15–16.
Der Wert eines Feldes richtet sich nach der Anzahl der Ernten bis zum nächsten Jovel.
So bleibt das Land im Rhythmus, den der Ewige gesetzt hat.
4. Ziel der Ordnungen: Leben im Land nach den Geboten
Die Tora fasst zusammen: „Ihr sollt meine Satzungen חֻקֹּתַי chukotaj tun … so wird das Land seinen Ertrag geben, und ihr werdet satt werden und sicher darin wohnen“, 3. Mo. 25,18–19.
Schmitta und Jovel sind Handlungsgebote, die Israel im Land erfüllen soll.
Sie regeln Besitz, Arbeit, Ruhe, Rückkehr und Freilassung – alles im Rahmen des Bundes zwischen Israel und dem Ewigen.
Die Tora‑Ordnungen von schmitta שְׁמִטָּה und jovel יוֹבֵל wirken weit über die Bestimmung hinaus und durchziehen den gesamten Tanach. Immer wieder greifen die späteren Schriften auf diese Grundprinzipien zurück, um Geschichte, Gericht und Hoffnung zu deuten. So erklärt der Chronist das babylonische Exil ausdrücklich als das „Nachholen“ der nicht gehaltenen schmitta‑Jahre: „bis das Land seine Schabbate nachgeholt hatte“, 2. Chr. 36, 21. Das Land selbst erhält die Ruhe, die ihm verweigert wurde. In den Tagen Nehemias erneuerte das Volk diesen Bund und verpflichtete sich erneut, „im siebten Jahr die Felder ruhen zu lassen und jede Schuld zu erlassen“, Neh. 10, 32. Auch Jeremia greift das schmitta‑Gebot auf, wenn er die Freilassung hebräischer Schuldsklaven einforderte. Die Führung Jerusalems hatte sie zunächst freigegeben, dann aber wieder eingefangen – worauf Jeremia ihnen das Wort des Ewigen entgegenhält: „Ich habe euch geboten, jeden seinen Bruder freizulassen… ihr aber habt nicht gehört“, Jer. 34, 8–17. Hier wird deutlich: schmitta ist ein Gebot der Freigabe und Nicht‑Versklavung.
Auch das Jovelprinzip findet im Tanach vielfältige Resonanz. Hesekiel beschreibt in seiner Vision des zukünftigen Tempels, dass der Fürst zwar Land an seine Diener geben darf, es aber im Joweljahr an die ursprüngliche Familie zurückfallen muss, Hes. 46, 16–18 – eine klare Anspielung auf die Rückgabeordnung aus 3. Mo. 25. Jesaja greift das Herzstück des jovel auf, wenn er verkündet: „לִקְרֹא דְּרוֹר – Freiheit auszurufen“ und vom „Jahr des Wohlgefallens des Ewigen“ spricht, Jes 61, 1–2. Hier wird das jovel zum Bild der umfassenden Freilassung und Wiederherstellung. Und schließlich schildert Jeremia den Kauf eines Feldes in Anatot, Jer. 32 – ein prophetisches Zeichen dafür, dass trotz Zerstörung und Exil wieder Häuser, Felder und Weinberge im Land gekauft werden sollen. Die Haftara zu beHar liest diese Szene als Hinweis darauf, dass die göttliche Ordnung von Besitz, Rückgabe und Zukunft Bestand hat, selbst wenn das Land verwüstet ist.
So entfalten die späteren Schriften des Tanach die beiden Grundbegriffe schmitta und jovel als Deutungsschlüssel für Gericht, Umkehr und Hoffnung: das Land, das seine Ruhe erhält; die Schuld, die losgelassen wird; die Freiheit, die ausgerufen wird; und der Besitz, der im rechten Zeitpunkt zurückkehrt. In all dem bleibt die Grundlinie der Tora erkennbar: Loslassen, Freigeben, Zurückkehren und Wiederherstellen – die Bewegung der geöffneten Hand, die die Wurzel שׁ־מ־ט und das Jovel‑Motiv durch die gesamte Schrift tragen.
Allen Lesern wünsche ich einen gesegneten Schabbat!
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