Schon von Artikel 13 gehört?
In den letzten Monaten und Jahren sind immer deutlichere Bemühungen der westlichen und insbesondere der europäischen Regierungen sichtbar geworden, das Internet stärker zu regulieren. Es liegt der Verdacht nahe, dass den scheinbar Mächtigen der freie Informationsverkehr, den das Internet bietet, ein Dorn im Auge zu sein scheint. Auswüchse wie das Netzdurchungsgesetz, die DSGVO oder eben aktuell die Urheberrechtsreform zeugen von einem immer größeren Kontrollwahn europäischer Politiker. Was droht uns also nun?
Was hat es also mit Artikel 13 auf sich?
Seit dem Jahr 2016 berät die EU, damals noch vom Digitalkommissar Günther Öttinger angestoßen, über ein neues Urheberrecht. Der offizielle Gedanke dahinter ist, dass es viele Urheberrechtsverstöße auf Plattformen wie Youtube oder Facebook gibt, indem Nutzer Material wie Filme oder Musikvideos hochaden, wozu sie aber keine Erlaubnis der Urheber haben. Die neue Urheberrechstreform soll dies nun zu Gunsten der Rechteinhaber eindämmen.
Wenn eine solche Reform nun breits seit zwei Jahren verhandelt wird, könnt ihr euch vorstellen, dass es nicht einfach ist und war hier ein gutes und gerechtes Werkzeug zu finden. Das Ergebnis dieser Reform hat weitreichende Kosequenzen für jeden Nutzer des Internets. Wir sollten wissen, was da auf uns zu kommen könnte.
Worum geht es?
Nach jahrelangem Hin und Her haben wir nun seit 13.02.2019 eine definitive Fassung des möglichen Gesetzestextes, welche die Europaabgeordnete Julia Reda auf ihrem Blog veröffentlichte. Leider ist die Fassung bisher nur in Englisch, eine offizielle deutsche Übersetzung wird es wohl erst in ein paar Wochen geben.
Hier kann der Text heruntergeladen werden.
Wer des Englischen nicht mächtig ist, für den hat der Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kanzlei Wilde Beuger & Solmecke ein Youtube-Video geladen, in dem er den Artikel 13 dieser Reform Zeile für Zeile genauer erklärt.
Kurzfassung
Wer nicht die Zeit hat sich ausfürlicher darüber zu informieren, für den gibt es hier die Kurzfassug:
Der Artikel 13 sieht vor, dass fast alle Plattformen (es gibt nur wenige Ausnahmen), auf denen Nutzer urheberrechtlich geschützte Werke hochladen können, für die Rechtmäßigkeit ihrer Nutzeraktivitäten haften. Im Klartext heißt das, dass Plattformen wie Youtube sich Lizenzen bei allen Rechteinhabern der Erde einholen sollen, damit ihre Nutzer die Werke der Rechteinhaber online stellen können.
Wer sind diese Rechteinhaber? Nun, jeder, der Urheber irgendeines Werkes ist. Das kann eine Filmproduktiosfirma sein, aber auch ein kleiner mittelständiger Fotograf oder ein Buchautor. Jede Plattform soll “beste Anstrengungen” unternhemen, sich Lizenzen für alle möglichen urheberrechtlich geschützten Werke, die ihre Nutzer hochladen könnten, zu besorgen.
Kann die Plattform das nicht nachweisen, wäre sie direkt haftbar für einen Urheberrechtsverstoß, auch wenn sie von diesem Verstoß gar nichts wusste. Woher soll z.B. Google, der Eigentümer von Youtube, auch wissen, welche Videos wirklich von den Kanalbetreibern kommen und welche illegal hochgeladen sind?
Sollte ein Rechteinhaber Material bei der Plattform hinterlegen, welches er auf keinen Fall von anderen hochgeladen haben möchte, so wäre die Plattform auch verpflichtet den Upload zu unterbinden. Dies bewerkstelligt Google jetzt schon über sogenannte Uploadfilter. Das scheint aber auch die einizig realistische Möglichkeit dafür zu sein.
Nun zielt dieser Artikel 13 offiziell hauptsächlich auf große Plattform wie eben Youtube ab. Doch schließt sie ausdrücklich auch kleinere Plattformen in die Haftung mit ein. Auch kleine Social Media Plattformen, freie Bilddatenbanken oder Filesharing-Plattformen, die kaum Umsatz machen, sollen ihre Bemühungen um Lizenzen (von wem auch immer) nachweisen, sonst würden sie für jede Urheberrechtsverletzung direkt haftbar gemacht.
Es ist klar, dass viele kleine Plattformen ihren Dienst einstellen würden. Auch wir von worldwidewings wären durch das Netzwerk, in dem ihr als Nutzer Profilbilder etc. hochladen könnt, betroffen.
Ich weiß nicht genau, wohin diese Reform wirklich steuert, doch dass Webseitenbetreiber automatsich für Urheberrechtsverstöße haftbar gemacht werden, die ohne ihr wissen, durch Nutzer auf ihrer Seite geschehen, ist eine unbiblische Rechtsverzerrung.
Und nun vergib ihnen doch ihre Sünde; wenn aber nicht, so tilge mich aus Deinem Buch, das du geschrieben hast! YHWH sprach zu Mose: Ich will den aus Meinem Buch tilgen, der gegen Mich sündigt! (2. Mose 32,32-33)
Jedem ist klar, dass man nicht einen Vermieter für illegale Handlungen eines Mieters, die ohne Wissen des Vermieters in einer seiner Wohnungen verübt wurden, haftbar machen kann. Sobald er es weiß, haben wir einen anderen Fall, aber eine pauschale Haftung würde Vermietung zu einem existenzbedrohenden Geschäft machen. Niemand kann für Fehlverhalten eines anderen haften. Das unternehmerische Risiko dafür ist einfach nicht kalkulierbar.
Diese Reform und insbesondere der Artikle 13 hat also das Potenzial das Internet, wie wir es kennen, maßgeblich zu verändern und unsere Freiheiten als Nutzer und Seitenbetreiber enorm einzuschränken.
Zur Verdeutlichung: Es geht mir nicht um das Recht, Urheberrechtsverletzungen begehen zu dürfen. Es geht mir um ein faires Gesetz, dass diejenigen in Haftung nimmt, welche die Rechte andere verletzen, nämlich die entsprechenden Nutzer.
Die Urheberrechtsrichtlinie, wie sie in der aktuellen Form vorgeschlagen ist, stellt ein großes Problem für kleine Seitenbetreiber dar, die ihren Nutzern das Recht, selbst Inhalte hochstellen zu können, einräumen wollen.
Was könnnen wir tun?
Die Urheberrechtsreform ist bis heute noch keine gültige Richtlinie der EU. Zunächst muss das Europaparlament Ende März bzw. Anfang April dem Text noch zustimmen. Stimmt das Parlament nicht zu, wäre die Reform zunächst einmal verhindert und wir müssten die Entwicklungen nach den Waheln abwarten. Stimmt es zu, bleiben allen Mitgliedsstaaten 2 Jahre, um die Richtlinie in nationales Gesetz umzuwandeln.
Noch kann also alles verhindert werden!
Bitte prüft doch einmal für euch, ob ihr euch an folgenden Aktionen gegen dieses Gesetz beteiligen wollt:
- Unterschreibt die Rekordpetition gegen Artikel 13 – die Petition hat breits jetzt über 4,8 Mio. Unterzeichner:
https://www.change.org/p/european-parliament-stop-the-censorship-machinery-save-the-internet?utm_source=share_petition&utm_medium=copylink&utm_campaign=share_petition - Schreibt euren Europaabgeordneten! Auf dieser Seite könnt ihr eure Abgeordneten und ihre Position zur Urheberrechtsreform herausfinden. https://saveyourinternet.eu/de/
- Betet, dass YHWH hier Gande schenken möge und das Recht bewahren wird!
Vielen Dank und reichen Segen des Allmächtigen euch allen!
Bildquelle: https://pixabay.com/illustrations/flag-eu-europe-colours-blow-1463476/
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